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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter karriere.gewoba.de veröffentlichten Webauftritt der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen.
 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:
  • einer im Mai 2022 durchgeführten Selbstbewertung
 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

Barriere: Textalternative für Nicht-Text-Inhalt

Beschreibung: Bei grafischen Inhalten (z.B. Fotos oder PDF-Dateien) existiert keine Textalternative, die den Inhalt beschreibt
Maßnahmen: Die Inhalte werden fortlaufend mit Textalternativen ausgestattet.

Barriere: Seitenbeschreibung in leichter Sprache

Beschreibung: Seitenbeschreibung in leichter Sprache fehlt
Maßnahme: Die Seitenbeschreibung wir aktuell erzeugt / übersetzt.

Barriere: Seitenbeschreibung in Gebärdensprache

Beschreibung: Seitenbeschreibung in Gebärdensprache fehlt
Maßnahme: Die Erklärung in Gebärdensprache basiert auf der Seitenbeschreibung in leichter Sprache und wird erstellt, sobald die Beschreibung in leichter Sprache vorliegt.
 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 01.06.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern.
Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
 
Marco Osmers
E-Mail: barrierefrei@gewoba.de
Telefon: 0421 / 36 72-113
 

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.